ich erhielt zahlreiche Zuschriften, die mich auf eine offensichtliche Unsauberkeit in meinen Ausführungen aufmerksam machten: Natürlich leitet sich aus dem Einzug einer Partei, die zwar weniger als 5 % der Zweitstimmen im gesamten Bundesgebiet auf sich vereinigen kann aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte, nicht undbedingt das Recht zur Fraktionsbildung ab, wie es meine Erläuterungen i. V. m. der erste Fußnote suggeriert, wohl aber das Recht, dem Zwietstimmenergebnis gemäß in den Bundestag einzuziehen, in dem man dann eventuell zumindest eine Gruppe bilden kann. Wer Bock hat, kann hier zu dem Thema noch etwas 'rumstöbern: https://www.bundestag.de/blob/196146/d8ec89d5da6d4dea9a022eb89c0b837b/kapitel_05_01_bildung_von_fraktionen_und_gruppen-data.pdf
ich erhielt zahlreiche Zuschriften, die mich auf eine offensichtliche Unsauberkeit in meinen Ausführungen aufmerksam machten: Natürlich leitet sich aus dem Einzug einer Partei, die zwar weniger als 5 % der Zweitstimmen im gesamten Bundesgebiet auf sich vereinigen kann aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte, nicht undbedingt das Recht zur Fraktionsbildung ab, wie es meine Erläuterungen i. V. m. der erste Fußnote suggeriert, wohl aber das Recht, dem Zwietstimmenergebnis gemäß in den Bundestag einzuziehen, in dem man dann eventuell zumindest eine Gruppe bilden kann. Wer Bock hat, kann hier zu dem Thema noch etwas 'rumstöbern: https://www.bundestag.de/blob/196146/d8ec89d5da6d4dea9a022eb89c0b837b/kapitel_05_01_bildung_von_fraktionen_und_gruppen-data.pdf
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